Master-Arbeit
Die Master-Arbeit bildet den Abschluss des Master-Studiums. Sie soll die Fähigkeit der Studierenden, selbständig eine wissenschaftliche oder praktische Fragestellung zu bearbeiten, unter Beweis stellen. Sie wird in einer der beiden gewählten Vertiefungsrichtungen geschrieben.
Die Master-Arbeit steht unter der Leitung einer Professorin oder eines Professors. Sie wird mit einem schriftlichen Bericht und einer mündlichen Präsentation abgeschlossen.
Die genauen Ausgabe- und Abgabetermine (inkl. Ferien und Feiertage) sind unter Termine aufgeführt.
Zur Master-Arbeit wird nur zugelassen, wer
- das Bachelor-Studium vollständig abgeschlossen,
- allfällige Auflagen für die Zulassung zum Master-Studiengang erfüllt und
- im Master-Studium mindestens 90 KP erworben hat, inkl. der 12 KP für die interdisziplinäre Projektarbeit.
Für eine bestandene Master-Arbeit werden 24 KP erteilt. Weitere Informationen finden sich im DownloadMerkblatt (PDF, 171 KB)vertical_align_bottom zur Master-Arbeit.