Master-Arbeit

Die Master-Arbeit bildet den Abschluss des Master-Studiums. Sie soll die Fähigkeit der Studierenden, selbständig eine wissenschaftliche oder praktische Fragestellung zu bearbeiten, unter Beweis stellen. Sie wird in einer der beiden gewählten Vertiefungsrichtungen geschrieben.

Die Master-Arbeit steht unter der Leitung einer Professorin oder eines Professors. Sie wird mit einem schriftlichen Bericht und einer mündlichen Präsentation abgeschlossen.

Die genauen Ausgabe- und Abgabetermine (inkl. Ferien und Feiertage) sind unter Termine aufgeführt.

Zur Master-Arbeit wird nur zugelassen, wer

  • das Bachelor-Studium vollständig abgeschlossen,
  • allfällige Auflagen für die Zulassung zum Master-Studiengang erfüllt und
  • im Master-Studium mindestens 90 KP erworben hat, inkl. der 12 KP für die interdisziplinäre Projektarbeit.

Für eine bestandene Master-Arbeit werden 24 KP erteilt. Weitere Informationen finden sich im DownloadMerkblatt (PDF, 171 KB) zur Master-Arbeit.

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